Der Zutritt zum Fitnessclub erfolgt nur durch das Check-In Drehkreuz und ist nur mit gültiger Mitgliedskarte erlaubt. Hierfür wird der Eingangsbereich Videoüberwacht.
Jede Weitergabe der Mitgliedskarte führt für das Mitglied zu einer Geldstrafe in Höhe von 150€. Darunter zählt auch das Mitbringen/Einschleusen unbekannter Personen in den Fitnessclub.
Probetrainings sind nur mit vorheriger Anmeldung zulässig. Für Unbefugte führt das Betreten der Trainingsfläche zu einer Anzeige und zu einer Geldstrafe in Höhe von 50€. Die Besichtigung der Studiofläche erfolgt nur in Begleitung des Personals.
Der Fitnessclub darf nicht als Wartebereich für Nicht-Mitglieder genutzt werden.
Für alle weiteren unzulässigen Zutritte zum Fitnessclub gelten folgende Bußgelder:
– Mitglied des Fitnessclubs vergisst Mitgliedskarte ohne Personal in Kenntnis zu setzen – 7,50€
– Mitglied des Fitnessclubs vergisst Mitgliedskarte und setzt Personal in Kenntnis – 2€
– Mitglied mit Armband überwindet Drehkreuz ohne Check-In – 2€
– Mitglied¹ nimmt anderes Mitglied² mit durch das Drehkreuz – Mitglied¹ 2€, Mitglied² 7,50€
Das Studiopersonal behält sich vor, regelmäßige Kontrollen der Mitgliedskarten durchzuführen.
Die Trainingsfläche darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist in der gesamten Anlage untersagt.
Der Wechsel der Bekleidung ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Einzelumkleidekabinen gestattet.
Bei der Benutzung der Geräte ist aus hygienischen Gründen immer ein Handtuch unterzulegen.
Benutzte Geräte sind mit den vom Studio bereitgestellten Desinfektionsmitteln/Papiertüchern zu reinigen.
Die Studioeinrichtung ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung der Einrichtung haftet das Mitglied.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des Fitnessclubs für Diebstahl, sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des Fitnessclubs.
Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen in unserem Fitnessclub. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder. Lärm ist zu vermeiden.
Den Anordnungen des Studiopersonals sind Folge zu leisten.
Die Spindnutzung ist auf die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit beschränkt.
Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten.
Die Mülleimer auf der Trainingsfläche sind nur für Papierabfälle zulässig – kein Plastik oder weiteres.
Die Nutzung des Fitnessclubs ist nur Kindern ab 14 Jahren gestattet. Ausnahmen sind nur mit einer schriftlichen und personalisierten Einverständnis des Studiobetreibers zulässig.
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