Hausordnung der FastFitness GmbH

  • Der Zutritt zum Fitnessclub erfolgt nur durch das Check-In Drehkreuz und ist nur mit gültiger Mitgliedskarte erlaubt. Hierfür wird der Eingangsbereich Videoüberwacht.
  • Jede Weitergabe der Mitgliedskarte führt für das Mitglied zu einer Geldstrafe in Höhe von 150€. Darunter zählt auch das Mitbringen/Einschleusen unbekannter Personen in den Fitnessclub.
  • Probetrainings sind nur mit vorheriger Anmeldung zulässig. Für Unbefugte führt das Betreten der Trainingsfläche zu einer Anzeige und zu einer Geldstrafe in Höhe von 50€. Die Besichtigung der Studiofläche erfolgt nur in Begleitung des Personals.
  • Der Fitnessclub darf nicht als Wartebereich für Nicht-Mitglieder genutzt werden.
  • Für alle weiteren unzulässigen Zutritte zum Fitnessclub gelten folgende Bußgelder:
  • – Mitglied des Fitnessclubs vergisst Mitgliedskarte ohne Personal in Kenntnis zu setzen – 7,50€
  • – Mitglied des Fitnessclubs vergisst Mitgliedskarte und setzt Personal in Kenntnis – 2€
  • – Mitglied mit Armband überwindet Drehkreuz ohne Check-In – 2€
  • – Mitglied¹ nimmt anderes Mitglied² mit durch das Drehkreuz – Mitglied¹ 2€, Mitglied² 7,50€
  • Das Studiopersonal behält sich vor, regelmäßige Kontrollen der Mitgliedskarten durchzuführen.
  • Die Trainingsfläche darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist in der gesamten Anlage untersagt.
  • Der Wechsel der Bekleidung ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Einzelumkleidekabinen gestattet.
  • Bei der Benutzung der Geräte ist aus hygienischen Gründen immer ein Handtuch unterzulegen.
  • Benutzte Geräte sind mit den vom Studio bereitgestellten Desinfektionsmitteln/Papiertüchern zu reinigen.
  • Die Studioeinrichtung ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung der Einrichtung haftet das Mitglied.
  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des Fitnessclubs für Diebstahl, sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des Fitnessclubs.
  • Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen in unserem Fitnessclub. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder. Lärm ist zu vermeiden.
  • Den Anordnungen des Studiopersonals sind Folge zu leisten.
  • Die Spindnutzung ist auf die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit beschränkt.
  • Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten.
  • Die Mülleimer auf der Trainingsfläche sind nur für Papierabfälle zulässig – kein Plastik oder weiteres.
  • Die Nutzung des Fitnessclubs ist nur Kindern ab 14 Jahren gestattet. Ausnahmen sind nur mit einer schriftlichen und personalisierten Einverständnis des Studiobetreibers zulässig.