Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der FastFitness GmbH mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der FastFitness GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer, von der FastFitness GmbH betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedschaftsformular“ oder nach Abschluss einer Online-Mitgliedschaft über das entsprechende Portal berechtigt sind. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.
Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers (www.fastfitness.club) zustande. Die FastFitness GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist. Ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der FastFitness GmbH aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die FastFitness GmbH gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, einen Online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss zu widerrufen, wenn es in dieser Zeit den Fitnessclub noch nicht besucht hat. Für vor Ort abgeschlossene Verträge gibt es kein Widerrufsrecht. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied auf seinem ausdrücklichen Wunsch eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben, ansonsten kann dieses jederzeit eine Kopie anfordern. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien digital auszuhändigen. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Die Benutzung der Fitnessclubs der FastFitness GmbH ist ab 14 Jahren möglich, sofern bis zum 16. Lebensjahr ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Der Vertrag wird erst durch die Bestätigung vom Mitarbeiter wirksam. Im Falle von falschen oder mangelnden Angaben, kann die Wirksamkeit der Mitgliedschaft entzogen werden.
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio oder über die Website bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern das Studio freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert oder die Mitgliedschaft vom Studiobetreiber außerordentlich gekündigt werden. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich. Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
Der Zutritt zum Finessclub ist nur mit einer gültigen MemberCard und durch Check-In gestattet. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt und führt zu einer Geldstrafe in Höhe von 150,00€. Wer es einer Drittperson, die nicht Mitglied bei FastFitness ist ermöglicht, die Leistungen von FastFitness in Anspruch zu nehmen (z.B. bei Überlassung der MemberCard oder Mitnahme), erklärt sich hiermit, je nach nachgewiesenem Fall, mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 150,00€ einverstanden. Der hiermit vereinbarte Betrag in Höhe von 150,00€ wird vom hinterlegten Konto des Mitglieds abgebucht. Sogenannte Probetrainings, bei denen Mitglieder einen Interessenten mit in den Fitnessclub bringen, müssen zu Betreuungszeiten abgehalten und im voraus schriftlich angekündigt werden. Andernfalls wird dies als Betrugsversuch und Erschleichen von Leistungen gewertet und führt somit ebenso zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 150,00€. Das Mitglied ist sich bewusst, dass die Mitnahme von weiteren Personen stets zu den Betreuungszeiten abgehalten und als Direktnachricht (nicht Mailbox) oder per E-Mail angekündigt werden muss. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 19,90€ zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder, ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat des Weiteren ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Trainingsgeräten oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen fern zu halten. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Spinden zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Das Mitglied trägt selbst die Zuständigkeit für die Sicherheit seiner Wertsachen. Der Studiobetreiber kann für den Verlust oder Diebstahl von Wertsachen nicht haftbar gemacht werden.
Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder zu vermeiden, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger / freiberuflicher Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer vorherigen individuellen Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlungen durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen. Die Mitgliedsbeiträge sind nur als Sepa-Lastschriftverfahren zahlbar. Sollte der Zahlungspflichtige einer Mitgliedschaft das Sepa-Lastschriftmandat während einer aktiven Mitgliedschaftslaufzeit entziehen, so wird dem Mitglied (Vertragspartner) die Gesamtforderung der verbleibenden Mindestvertragslaufzeit in Rechnung gestellt und muss innerhalb einer 14 tägigen Frist gezahlt werden. Im Falle von offenen Mitgliedsbeiträgen behält sich die FastFitness GmbH vor, dem Mitglied bis zum Ausgleich der nicht gezahlten Beiträge eine Zutrittssperre zu erteilen. Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Hiervon ausgenommen sind in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Gegenforderungen des Mitglieds aus demselben Vertragsverhältnis.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, verzichten die Vertragsparteien für die Dauer der Erstlaufzeit ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden und ist im Anschluss monatlich kündbar. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn: das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird; das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat; das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt. Nach der Erstlaufzeit, besteht für das Mitglied das Recht der monatlichen Kündigung. Monatliche Kündigung bedeutet, dass dennoch jede Mitgliedschaft eine Kündigungsfrist von einem Monat hat. Die Kündigung muss bis spätestens einem Monat vor Vertragsende eingegangen sein, um die Kündigung zum Beginn des nächsten Monats wirksam zu machen. Im Falle des Verzugs der Kündigungsfrist, wird die Mitgliedschaft um einen Monat verlängert und im darauffolgenden Monat beendet.. Das Mitglied hat die Möglichkeit die Mitgliedschaft einmalig im Jahr für maximal einen Monat zu pausieren. Bei Wahrnehmung dieses Angebots, verschiebt sich die Kündigungsfrist um einen Monat.